Ratgeber · Kindertagespflege
Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz: § 24 SGB VIII erklärt
Ab wann hat mein Kind Anspruch auf Betreuung – und zählt dabei auch eine Tagesmutter? Was § 24 SGB VIII für die Altersstufen bis zum Schuleintritt regelt, einfach erklärt.
Kurz beantwortet
Ein Kind hat vom ersten bis zum dritten Geburtstag einen Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege (§ 24 Abs. 2 SGB VIII). Unter einem Jahr ist ein Kind zu fördern, wenn es für seine Entwicklung geboten ist oder die Eltern zum Beispiel erwerbstätig sind oder Arbeit suchen. Ab drei Jahren besteht bis zum Schuleintritt Anspruch auf einen Platz in einer Tageseinrichtung; bei besonderem Bedarf oder ergänzend kann auch Kindertagespflege fördern. Der Umfang richtet sich nach dem individuellen Bedarf.
Auf einen Blick
Der Anspruch nach Alter
| Alter des Kindes | Regelung | Kindertagespflege? |
|---|---|---|
| unter 1 Jahr | Förderung, wenn sie für die Entwicklung geboten ist oder die Eltern erwerbstätig sind, eine Arbeit aufnehmen, Arbeit suchen, in Ausbildung sind oder Eingliederungsleistungen erhalten (Abs. 1) | ja – Einrichtung oder Kindertagespflege |
| 1 bis 3 Jahre | Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung (Abs. 2) | ja – Tageseinrichtung oder Kindertagespflege |
| 3 Jahre bis Schuleintritt | Rechtsanspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung (Abs. 3) | bei besonderem Bedarf oder ergänzend |
§ 24 Abs. 1
Kinder unter einem Jahr
Für Kinder, die das erste Lebensjahr noch nicht vollendet haben, gibt es keinen unbedingten Rechtsanspruch, aber einen klaren Förderauftrag: Sie sind in einer Einrichtung oder in Kindertagespflege zu fördern, wenn
- die Förderung für ihre Entwicklung zu einer selbstbestimmten, eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit geboten ist, oder
- die Erziehungsberechtigten einer Erwerbstätigkeit nachgehen, eine aufnehmen oder Arbeit suchend sind, sich in einer beruflichen Bildungsmaßnahme, Schul- oder Hochschulausbildung befinden oder Leistungen zur Eingliederung in Arbeit nach dem Zweiten Buch erhalten.
Lebt das Kind nur mit einem Elternteil zusammen, tritt diese Person an die Stelle der Erziehungsberechtigten.
Bei den Aqua Bärchen werden Kinder ab 2 Monaten betreut.
§ 24 Abs. 2
Vom ersten bis zum dritten Geburtstag
Ein Kind, das das erste Lebensjahr vollendet hat, hat bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege. Kita und Tagesmutter stehen hier ausdrücklich gleichrangig nebeneinander.
§ 24 Abs. 3
Ab drei Jahren bis zur Schule
Ab dem dritten Geburtstag besteht bis zum Schuleintritt Anspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung. Das Kind kann bei besonderem Bedarf oder ergänzend auch in Kindertagespflege gefördert werden.
Bei den Aqua Bärchen werden Kinder bis 4 Jahre betreut. Ob eine Betreuung über den dritten Geburtstag hinaus möglich ist, klärt ihr am besten mit dem Jugendamt und im persönlichen Gespräch mit Andrea.
Wie viele Stunden?
Der Umfang richtet sich nach eurem Bedarf
Das Gesetz legt keine feste Stundenzahl fest: Der Umfang der täglichen Förderung richtet sich nach dem individuellen Bedarf. Welche Betreuungszeiten zu eurer Familie passen, wird deshalb im Einzelfall geklärt.
Bei den Aqua Bärchen erfolgt die Buchung in 5-Stunden-Schritten, Buchung und Bezahlung laufen über das Jugendamt der Stadt Nürnberg.
In Nürnberg
Wer in Nürnberg zuständig ist
Ansprechpartner für Kindertagespflege ist in Nürnberg das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien – Jugendamt (Dietzstraße 4, 90443 Nürnberg). Die Stadt informiert online über Kindertagespflege in Nürnberg.
Eltern-Tipp
Unser Tipp für euch
Plant die Suche nach einem Betreuungsplatz frühzeitig – und lernt mögliche Betreuungspersonen persönlich kennen, bevor ihr euch entscheidet.
Eltern fragen – Andrea antwortet
Passende Elternfragen
Ab welchem Alter können Kinder zu den Aqua Bärchen kommen?
Kinder können von 2 Monaten bis 4 Jahren zu den Aqua Bärchen kommen.
Ältere Kinder sind auch möglich bis 14 Jahre – ab zwei Anmeldungen.
Jedes Kind entwickelt sich individuell – daher wird immer gemeinsam mit den Eltern und in Ruhe entschieden, was der richtige Zeitpunkt ist.
Wie läuft die Buchung und Bezahlung ab? Sind die Kinder versichert?
Die Buchung und Bezahlung der Betreuung läuft über das Jugendamt.
Verbunden mit der Pflegeerlaubnis vom Jugendamt sind die Kinder zusätzlich über die Unfallversicherung der Stadt Nürnberg abgesichert.
Kann ich finanzielle Unterstützung für die Betreuung erhalten?
Ja, unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Kostenübernahme durch die Wirtschaftliche Jugendhilfe möglich.
Gemeinsam wird geprüft, welche Möglichkeiten für die jeweilige Familie bestehen und welche Unterlagen benötigt werden.
Der erste Schritt
Fragen zu eurer Situation?
Andrea beantwortet sie gerne persönlich – unverbindlich und ohne Druck.

